Originalzustand oder nicht Originalzustand?

Aus XS11 Wiki

Originalzustand

Die XS11 ist jetzt (Stand 2019) etwa 40 Jahre alt und damit möglicherweise ein "Oldtimer".

Das Problem ist, die XS11 war ein gut zu fahrendes Motorrad. Es wurde also benutzt, viel benutzt, war auf allen Strassen der Welt unterwegs, wurde angepasst, repariert und in mancherlei Kleinigkeit optimiert.

Daher sind technisch und optische Originale sehr selten. Umso mehr XS11 gibt es, die auch heute noch wirklich bewegt werden, weil es Spass macht.

Ob man einen bewerteten Oldtimer möchte oder ein schönes altes Motorrad ohne elektronische Helferlein, soll hier jedem selber überlassen sein.

Regelungen zu Oldtimern:

Deutschland

Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt Vorlage:§ StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des Vorlage:§ Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.

Die Versicherungsanforderungen alter Motorfahrzeuge unterscheiden sich von denen im Alltag verwendeter Kfz, für welche die allgemeinen Services und TÜV/Plaketten-Überprüfungen ausreichen sollten, und die Technik entwickelt sich stets weiter (Sicherheit, Verbrauch, Abgas u. ä.). Einer entsprechenden Nachrüstung von Oldtimern stehen – von Fall zu Fall unterschiedlich – grundsätzlich zwei Arten von Hürden entgegen: Nostalgie bzw. Originalitätsanspruch sowie Grenzen der Machbarkeit (abgesehen von Kosten). Andere Wirkungen und Risiken machen andere Regeln nötig, u. a. bezüglich der jährlich zulässigen Gesamtstrecke.

Sammler-07-Wechselkennzeichen

Seit dem 1. März 2007 kann ein 07-Wechselkennzeichen erteilt werden, das für mehrere mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge nutzbar ist. Die 07er-Nummer (z. B. ORT-07123) ist an der roten Farbe erkennbar, ähnlich dem 06er Händler-Kennzeichen (z. B. ORT-06123). Zur roten 07er-Nummer gehört jeweils ein rotes Heftchen (in den Bundesländern verschieden), in welches die Fahrzeuge eingetragen werden. Die Steuer beträgt z. Zt. pauschal pro Jahr für Motorräder 46,02 Euro und für alle anderen Kfz 191,73 Euro.

Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.

Vor dem 28. Februar 2007 galt die Grenze 20 Jahre. Von diesen bleiben bereits unbefristet bewilligte 07er-Schilder weiter gültig. Für befristet mit 07er-Status zugelassene Fahrzeuge gilt, dass einige, die jünger als 30 Jahre sind, den 07er-Status verlieren, andere nicht. Einige Bundesländer haben bereits unabhängig von einer Befristung des Kennzeichens Bestandsschutz der Zulassung für bis zu dem Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre garantiert.

Das Kennzeichenpaar wird jeweils vom einen zum anderen Fahrzeug gewechselt, sodass zum selben Zeitpunkt nur eines im Verkehr sein kann. Nicht zulässig ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. Sie dürfen wiederum ohne Umweltplakette in alle Umweltzonen einfahren.
In manchen Städten und Kreisen ist das 07-Kennzeichen schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.

Voraussetzungen für den Erwerb dieses Kennzeichens:

  1. Das KFZ sollte nach der Intention des Gesetzgebers 30 Jahre alt sein, im Ausnahmefall (Raritätenstatus mit Gutachten) auch jünger; in seltenen Einzelfällen bei sehr hohen Stückzahlen der Baureihe auch älter als 30 Jahre.
  2. Es muss vorübergehend stillgelegt sein (und entfällt deshalb auch nach zwölf Monaten automatisch in den nachfolgenden Statistiken des KBA Flensburg). Diese Stilllegung ist obligatorisch, um eine verdeckte Doppelanmeldung zu verhindern.
  3. In einigen Erteilungsfällen musste – ungesetzlicherweise – ein ganzjährig angemeldetes Alltagsfahrzeug nachgewiesen werden. Bei Betrieb mit Saisonkennzeichen sollen sich dann zwei oder mehr Alltagsfahrzeuge in ihren Zulassungsintervallen auf zwölf Monate ergänzen.
  4. Einzelne Zulassungsstellen missverstehen den Wechsel des Kennzeichens als Einstiegshürde und machen das Vorhandensein mindestens zweier Oldtimer zur Bedingung – ebenfalls ohne Rechtsgrundlage. Auf der anderen Seite können mit 07er-Schildern bis zu zehn, auf Sonderantrag beim zuständigen Regierungspräsidenten auch bis zu 20 Oldtimer im Wechsel bewegt werden.
  5. Das Kennzeichen selbst – nicht die Fahrzeuge – bedarf eines speziellen Versicherungsschutzes für Old- oder Youngtimer. Manche Versicherungen verlangen Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs, die einen sammlungswürdigen Zustand oder zumindest eine Seltenheit des Fahrzeuges belegen.
  6. Polizeiliches Führungszeugnis ist in manchen Landkreisen vorzulegen.

Die Zulassungsstelle berechnet – Stand 2006 – eine Gebühr von 96 Euro plus 28 Euro für die Kennzeichen plus 191,73 Euro pauschale Jahressteuer bei PKW, 46,02 Euro bei Krädern u. ä. Hinzu kommen die Kosten für die Haftpflichtversicherung je nach Anbieter und Fahrzeugen.

Oldtimer-H-Kennzeichen

In Deutschland genießen Besitzer von Oldtimern für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 12H), wobei das H für Historisches Fahrzeug steht. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Üblicherweise werden die Kennzeichen als Euro-Kennzeichen herausgegeben, auch wenn das Fahrzeug vorher ein DIN-Kennzeichen trug. Alle Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit, ebenso alle Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. Auch die Versicherungskosten sind oftmals niedriger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren „normalen“ Alltags-Fahrzeugs darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird. Als Faustformel für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt hier: Je älter das Fahrzeug, desto niedriger der Beitrag.[1]

Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status. Ein weiterer Vorteil dieses Status' liegt in einer pauschalen Kfz-Steuer (2005: 191,73 Euro im Jahr), die nicht vom Hubraum des Motors und dem Vorhandensein eines Katalysators abhängt.

Vorlage:Siehe auch

In Bremen und Hessen galt nach 2010 eine Ausnahmeverordnung, nach der gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 Euro anstatt EU-„H-Kennzeichen“ auch DIN-Kennzeichen mit dem H-Zusatz vergeben werden konnten; die Möglichkeit wurde wieder abgeschafft, da sie gegen Bundesrecht verstieß.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer#Deutschland

Wertermittlung

In Quelle:https://www.dekra-classic-services.de/fileadmin/epaper-dekra-notenkatalog-2017/epaper/ausgabe.pdf heisst es: Fahrzeuge werden immer individuell bewertet: Es gibt keinen zwingend linearen Zusammenhang zwischen Note und Wert, insbesondere nicht bei Fahrzeugen im Originalzustand, mit Patina oder besonderer Historie.

  • Note 1

Makelloser Zustand; keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität); Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse; unbenutztes Original (Museumsauto) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug; wie neu (oder besser); sehr selten!

  • Note 2

Guter Zustand; mängelfrei, mit leichten Gebrauchsspuren; original oder fachgerecht und aufwendig restauriert; keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile.

  • Note 3

Gebrauchter Zustand; normale Spuren der Jahre; kleinere Mängel, aber voll fahrbereit; keine Durchrostungen; keine sofortigen Arbeiten notwendig; gebrauchsfertig.

  • Note 4

Verbrauchter Zustand; nur bedingt fahrbereit; sofortige Arbeiten notwendig; leichtere bis mittlere Durchrostungen; einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt; teilrestauriert; leicht zu reparieren (bzw. zu restaurieren).

  • Note 5

Restaurierungsbedürftiger Zustand; nicht fahrbereit; schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt; größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar; fehlende Teile.

Bewertungskriterien

Original

Fahrzeuge oder Bauteile, die im unrestaurierten Zustand erhalten sind. Dies kann sowohl das Fahrzeug sein, das vom Band ins Museum gestellt worden ist, als auch der Scheunenfund oder der kaum genutzte Garagenwagen. Ein Austausch von Verschleißteilen ist möglich. Ein einzelnes Bauteil wird als original bezeichnet, wenn es nachweislich seit der Werksauslieferung nicht verändert wurde.

Authentisch

Fahrzeuge oder Bauteile, die originalgetreu restauriert wurden. Hier liegt der Schwerpunkt auf „dem Original entsprechend“. Es werden die Teile ersetzt, die verbraucht, verschlissen oder verrostet sind. Die Restaurierung kann mit einer vollständigen Zerlegung und dem Wiederaufbau des Fahrzeugs verbunden sein und muss den Zustand erreichen, den das Fahrzeug ursprünglich bei der Werksauslieferung hatte.

Nicht authentisch

Fahrzeuge oder Bauteile, die so verändert wurden, dass sie nicht mehr dem Werksauslieferungszustand entsprechen.